Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Optima-Reinigung August 2024
1. Geltungsbereich und Anbieter
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch «AGB» genannt) regelt die Dienstleistungen durch
die Einzelunternehmung Optima-Reinigung, geführt durch die Inhaber, Optima-Reinigung in ihrer jeweils zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Fassung.
2. Zahlung
Wenn nicht anders vermerkt, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzüge. Grundsätzlich
behält Optima-Reinigung sich vor, direkt nach Ablauf der Zahlungsfrist und ohne Mahnung die Betreibung einzuleiten.
Zahlspesen, die vom Kunden verursacht werden (beispielsweise durch die Einzahlung am Postschalter), sind vollumfänglich von diesem zu Übernehmen.
3. Mahnungen und Mahnspesen
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist tritt ohne weiteres der Zahlungsverzug ein. Bei Zahlungsverzug ist der gesetzliche Verzugszins von 5 % p.a. gemäss Art. 104 OR geschuldet. Zudem ist die Anbieterin berechtigt, Mahngebühren zur Deckung der entstandenen Kosten zu verlangen: 1. Mahnung CHF 10.00, 2. Mahnung CHF 25.00. Alle
Mahnspesen sind zu begleichen und können nicht miteinander verrechnet werden.
4. Stundenansatz
Der Stundenansatz gilt jeweils pro geleistete Stunde pro Person. Es kann sein, dass ein Reinigungseinsatz von
beispielsweise vier Stunden von zwei Personen à je zwei Stunden geleistet wird. In Rechnung gestellt werden die
total der von allen Reinigungskräften geleisteten Stunden. Die Mehrwertsteuer ist zusätzlich zum Stundenansatz
zu entrichten.
Da Optima-Reinigung für die beschäftigten Mitarbeitenden alle Sozialversicherungsabgaben und obligatorischen
Versicherungen übernimmt und bereits in den Preisen inkludiert, entstehen für den Kunden diesbezüglich keine
weiteren Kosten oder Verpflichtungen.
5. Schäden und Haftung
Durch Optima-Reinigung verursachte Schäden müssen bei repetierenden Wohnungsreinigungen innert 24h nach
Rückkehr des Auftraggebers in seine Wohnung gemeldet werden. Bei Endreinigungen müssen Schäden direkt bei
der Abnahme gemeldet werden. Zudem muss der gemeldete Schaden nachweisbar vom Reinigungspersonal von
Optima-Reinigung verursacht worden sein. Später gemeldete oder nicht eindeutig zuweisbare Schäden werden zurückgewiesen.
6. Wohnungsschlüssel
Die Schlüsselübergabe ist schriftlich zu quittieren. Optima-Reinigung ist für eine sorgfältige Aufbewahrung der
Schlüssel verantwortlich. Für Schäden infolge des Verlusts oder der Entwendung des Schlüssels haftet Optima-Reinigung nur bei Vorsätzlichkeit oder grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeitenden. Wir empfehlen in jedem Fall den
Abschluss einer Hausratversicherung, in der Schäden aufgrund von Diebstahl abgedeckt sind.
Optima-Reinigung 076 527 07 72
info@optima-reinigung.ch
7. Absage und Stornierung von Terminen
Gebuchte und / oder vereinbarte Termine müssen vom Kunden mindestens 24h im Voraus abgesagt werden.
Ansonsten können die veranschlagten Kosten vollumfänglich in Rechnung gestellt werden. Sollten Sie in die Ferien gehen und vergessen abzusagen werden wir die Stunden ebenfalls verrechnen.
8. Kündigung von Reinigungsabonnements
Als Reinigungsabonnement gelten Reinigungssaufträge, die monatlich mindestens einmal stattfinden oder stattfinden sollten über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten hinweg. Diese Reinigungsabonnements können mit einer Frist von acht Wochen auf Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat zur Gültigkeit in
jedem Fall schriftlich zu erfolgen.
9. Preise und Preisgarantie
Die auf der Homepage kommunizierten Preise verstehen sich als unverbindliche Richtpreise.
Unsere Offerten zu Fenster- und Wohnungsendreinigungen sind, wenn nicht anders vermerkt, Richtpreise. Dies
bedeutet, dass den Aufwand nach bestem Wissen und Gewissen abschätzen und Ihnen die entsprechenden Kosten mitteilen. Oftmals sind starke Verschmutzungen erst bei leergeräumter Wohnung (Endreinigungen) zu sehen.
Mehrkosten und Preisabweichungen sind stets vorbehalten, falls der Auftraggeber relevante Umstände zur Auftragserfüllung nicht meldet oder zwischen Vorbesichtigung des Reinigungsobjektes und Auftragserfüllung eine
übermässige Verschmutzung stattfindet. In solchen Fällen nimmt das Reinigungsteam mit dem Auftraggeber
Rücksprache.
10. Datenschutz
Wir verpflichten uns, mit personenbezogenen Daten sorgfältig gemäss Datenschutzgesetz umzugehen und diese
nicht an Dritte weiterzugeben. Dasselbe gilt für Informationen, welche wir im Zusammenhang mit unserer Arbeit
beim Kunden erhalten.
11. Annahme der AGB
Mit Annahme einer Offerte oder der Erteilung eines Auftrages (auch ohne Offerte) erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der Annahme der AGB einverstanden. Diese müssen dem Kunden nicht separat zugestellt werden,
sondern sind für den Kunden jederzeit auf der Homepage von Optima-Reinigung einsehbar.
12. Änderungen der AGB
Optima-Reinigung ist berechtigt, diese AGB jederzeit anzupassen. Der Kunde kann die jeweils aktuellen, gültigen
AGB auf der Homepage einsehen oder bei Optima-Reinigung ein Exemplar bestellen. Der Kunde bestätigt mit jeder
Änderung der Inhalte, dem Bezug neuer Leistungen oder der Bezahlung jeder Rechnung, die jeweils aktuelle
Version der AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Dokumentes ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des
Dokumentes im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine
wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie
dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
14. Gerichtsstand
Für die Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Dokument sind die Gerichte am Sitz des Unternehmens zuständig.